Bildungsprämie / Prämiengutschein
Der Staat fördert Ihre Weiterbildung mit einem Prämiengutschein. Diesen erhalten Sie in einer der entsprechenden Beratungsstellen.
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die in § 2a Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) genannten Beträge (Stand November 2009: 25.600 €, 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt
Der Prämiengutschein deckt max. 50% der Weiterbildungskosten, es ist also mindestens in gleicher Höhe ein Eigenanteil zu leisten.
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