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Finanzielle Förderung zur beruflichen Weiterbildung

Es gibt verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung.
Wir informieren Sie hier überblicksartig über verschiedene Leistungen:

Bildungsprämie / Prämiengutschein
Der Staat fördert Ihre Weiterbildung mit einem Prämiengutschein. Diesen erhalten Sie in einer der entsprechenden Beratungsstellen. Der Prämiengutschein kann max. 500 Euro/ Jahr betragen, wobei dies max. 50% der Weiterbildungskosten darstellt. Das Angebot gilt für Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro und 51.200 Euro bei Verheirateten.

Beratungsstellen und mehr Informationen zur Bildungsprämie

Für Personen mit höherem Einkommen ist das Weiterbildungsdarlehen geplant. Unabhängig von der Höhe des Einkommens könnten damit kostenintensivere Weiterbildungen finanziert werden. Das Weiterbildungsdarlehen gleicht einem Studienkredit, das von einer öffentlichen-rechtlichen Bank vergeben wird.

Steuerliche Förderung
Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dies kann zu einer Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme berücksichtigt werden. Fort- oder Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und können damit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend gemacht werden. Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt natürlich von der aktuellen Gesetzgebung und der jeweiligen persönlichen Situation ab.

 
Förderung durch die Bundeswehr
Eine finanzielle Förderung ist auch nach dem Soldatenversorgungsgesetz möglich. Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst (BFD) Zuschüsse zu den Teilnehmerbeiträgen bzw. den Lehrgangsgebühren, zur Prüfungsgebühr sowie zu den Lernmittel- und Fahrtkosten erhalten. Außerdem kann bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen ggf. ein Trennungsgeld und ein Ausbildungszuschuss gewährt werden. Der Förderungsantrag ist vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen. Mehr Infos.

 
SGB III/SGB II (Bildungsgutschein & Co)
Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Ihre regionale Arbeitsagentur, ARGE oder Zugelassenen Kommunalen Träger für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 
Europäischer Sozialfond (ESF)
Der Europäischen Sozialfond fördert ggf. die Kosten ihrer Weiterbildung im Rahmen einer Projektförderung. Kontakte und Ansprechpartner.
Einige Volkshochschulen bieten Ihnen Kurse die aus Mitteln des Europäischen Sozialfond finanziert werden. Fragen Sie danach.

 
Aufstiegsfortbildungsgesetz ( „Meister-Bafög“)
Das sogenannte Meisterbafög übernimmt Lehrgangskosten und Prüfungsgebühren in Höhe von 30,5 % für Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung zum Meister oder Fachwirt. Der Restbetrag kann mit einem zinsgünstiges Darlehen unterstützt werden. Weitere Informationen.
Ansprechpartner in Sachsen sind u.a. die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Chemnitz, Dresden und Leipzig für ihre jeweiligen Berufsbereiche, sowie Landesdirektion Chemnitz - Landesamt für Ausbildungsförderung; 09105 Chemnitz; Tel. 03 71/5628  526

 

Leitfaden »Bildung finanzieren« von Stiftung Warentest

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